Habe ich eine Kündigungsfrist wenn ich schon ne 5 monate alte fristlose Kündigung von meiner wohunung habe?


Geschrieben am 25. Januar 2012 – 03:42 | von handyvertragkuendigen

Frage von : Habe ich eine Kündigungsfrist wenn ich schon ne 5 monate alte fristlose Kündigung von meiner wohunung habe?
Also ich habe eine fristlose Kündigung seitens meiner Hausverwaltung vom Juni 2010. Diese wurde nicht zurückgezogen oder ähnliches. Aber in Absprache mit der Hausverwaltung konnte ich weiter dort wohnen. Kann ich jetzt im Dezember sagen, dass ich ohne Kündigungsfrist auziehen möchte, weil ja eine offene Kündigung besteht ?

Beste Antwort:

Answer by mzi
Hi,

das solltest du mit deiner Hausverwaltung klären.

Gruß

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  1. 5 Kommentare zu “Habe ich eine Kündigungsfrist wenn ich schon ne 5 monate alte fristlose Kündigung von meiner wohunung habe?”

  2. Von Renate zu 25.01.2012 | Antworten

    eigentlich Ja, aber ohne Absprache würde ich mich nicht so aus dem Staub machen :=)

  3. Von exenter zu 25.01.2012 | Antworten

    Das hängt von Eurer Absprache ab, was habt Ihr denn vereinbart? Wurde die Kündigung dadurch aufgehoben und Du erhältst eine erneute, oder besteht die Kündigung weiter und man hat Dir nur Luft gelassen zum Ausziehen. Wenn Letzteres zutrifft kannst Du dich jeden Tag davonmachen. Aber eine Information wäre schon anständig (Übergabe).
    Gilt die alte Kündigung nicht mehr musst Du vor Auszug kündigen und die Frist einhalten.

  4. Von Tetrazepam zu 25.01.2012 | Antworten

    Da die Hausverwaltung auf Durchführung der Kündigung verzichtet hat, ist rechtlich es so, dass diese nie stattfand.

    Also hast du, bei einer Kündigung, die normalen Fristen zu wahren. Sollte du diese nicht erbringen, kann auf Schadensersatz ( Mietersatzzahlungen ) geklagt werden und so sicher wie das Amen in der Kirche, so sicher wird das Gericht diesem sich anschließen.

    “TM”

  5. Von Komet zu 25.01.2012 | Antworten

    Nein. Die fristlose Kündigung hat sich erledigt, weil du abgesprochen hast, weiter da wohnen zu dürfen.
    Aber wenn du noch einmal mit der Hausverwaltung sprichst, lässt sich vielleicht etwas machen. Sie wollten dich schon einmal los werden. Warum nicht jetzt?

  6. Von Susanne Mueller zu 25.01.2012 | Antworten

    natuerlich musst du kuendigen .

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